im Einzelhandel wird oft eine Registrierkasse genutzt
Eine Registrierkasse, wie man sie seit vielen Jahren im Einzelhandel zu sehen bekommt, gehört beileibe noch nicht zum alten Eisen, selbst wenn immer weniger eine Registrierkasse der älteren Generationen genutzt werden. Dabei sind auch die neuesten Kassen, die als Einzelkasse genutzt werden, im eigentlichen Sinne eine Registrierkasse. Es wurde durch ständige Weiterentwicklung lediglich das Design verändert, und natürlich wurde auch die Kassensoftware verbessert. Dadurch ist eine moderne Registrierkasse viel leistungsfähiger geworden, ist netzwerkfähig und kann daher auch in einem Kassensystem eingesetzt werden. Aber dennoch gibt es auch noch viele Betriebe, vor allem im Einzelhandel, die eine Registrierkasse der einstigen Generation nutzen. So ist zum Beispiel in vielen alteingesessenen, familiengeführten Bäckereien eine ältere Registrierkasse im Dienst, die durchaus ihre Aufgabe noch gut erfüllt. Und auch Kioske, Tante-Emma-Läden oder kleinere Friseursalons nutzen noch häufig eine Registrierkasse aus den 1980’er bis 1990’er Jahren, die nach wie vor die Umsätze korrekt erfasst und abrechnet, und auch den gesetzlichen Bestimmungen noch entspricht. Die Bundesregierung bringt derzeit ein neues Gesetz auf den Weg, womit die Schwarzarbeit und die Manipulation von Steuerzahlungen erschwert und uninteressant gemacht werden soll. Dazu sollen alle Kassen, von der nicht mehr ganz taufrischen Registrierkasse bis hin zur neuesten Netzwerkkasse im Kassensystem mit sogenannten Fiskalspeichern nachgerüstet werden, die ausschließlich von den Finanzbehörden ausgewertet werden können. Die Entwicklung dieser Speichermedien bedarf dann einer Kontrolle durch die Finanzämter, die dann auch bei positivem Prüfungsergebnis eine Zertifizierung ausstellen. Auch eine ältere Registrierkasse kann durchaus noch nachgerüstet werden. Falls die nachzurüstende Registrierkasse allerdings nicht mit den neuen Speichern kompatibel ist, muss über die Anschaffung einer neuen Registrierkasse nachgedacht werden, wobei dann natürlich auch grundsätzlich die Fortführung eines Geschäfts zu überlegen ist. Wer als Einzelhändler in näherer Zukunft in den Ruhestand gehen möchte, aber keinen Nachfolger für sein Geschäft findet, wird auch nicht mehr groß in eine neue Registrierkasse und andere Ausstattungen investieren müssen. In Geschäften, die unabhängig von der Inhabersituation weitergeführt werden können und sollen, würde sich im Zweifelsfall die Anschaffung einer modernen Registrierkasse, die auch netzwerkfähig und bei Bedarf erweiterbar ist, in jedem Fall lohnen. Denn Sämtliche neuen Geräte sind schon heute bereits ab Werk mit den geforderten und zertifizierten Fiskalspeichern ausgestattet, so dass diese Registrierkasse bei Inkrafttreten des neuen Fiskalgesetzes nicht mehr nachgerüstet werden muss. Da eine moderne Registrierkasse auch netzwerkfähig und zu einem kompletten Kassensystem erweiterbar ist, verfügt sie auch über eine enorm leistungsfähige Kassensoftware. Damit wird auch durch eine neuwertige Registrierkasse kleinen und kleinsten Betrieben im Einzelhandel eine erhebliche Arbeitserleichterung und damit Kostensenkung ermöglicht. Natürlich ist nicht in jedem Geschäft die Arbeitszeiterfassung nötig, wäre aber durchaus möglich. Wenn bei Umsatzsteigerung Angestellte eingestellt werden können, kann dann die Zeiterfassung über die Kassensoftware der Registrierkasse erfolgen. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung durch eine Registrierkasse sind durchaus gegeben, deren Erläuterung würde an dieser Stelle aber zu umfangreich ausfallen.
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