neue Ansprüche an Registrierkassen
Auf Ministeriumsebene ist geplant, durch eine Veränderung der Abgabenordnung die Pflichten von Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden zu verschärfen. Und zwar soll es verpflichtend für den Unternehmer sein, dass er seine Registrierkassen nachrüstet in Bezug auf eine zusätzliche elektronische Speicherung der täglichen Umsätze. Außerdem sollen die Registrierkassen und Kassensysteme mit einer zusätzlichen gesonderten elektronischen Datenablage versehen werden. Selbige soll dann durch eine sogenannte Kassen Nachschau für die Finanzbehörden für außerordentliche Prüfungen zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzämter sollen während der Geschäftszeiten ohne weitere Ankündigung zur Prüfung berechtigt werden. Diese Rechtsänderung soll ermöglichen, dass bisher an Registrierkassen mögliche Manipulationen vermieden werden sollen beziehungsweise erkennbarer sein sollen. Die technische Umrüstung der Kassen soll von den Unternehmen getragen werden. Dass das nicht wirklich auf Gegenliebe stößt, leuchtet ein. Denn wer möchte schon die Wünsche und Vorgaben anderer finanzieren. Zumal die meisten Unternehmer sich wahrscheinlich nichts vorzuwerfen haben ist der Ärger über die Finanzierungsauflage umso größer. Vielleicht hat auch kürzlich erst so mancher Gastronom, Hotelier oder Einzelhändler in neue Registrierkassen, Kassensysteme oder in eine neue Kasse investiert, wobei die rechtlichen Planungen noch nicht bekannt waren. Wenn dann nachgerüstet oder erneut in neue Anlagen investiert werden soll, ist das durchaus ärgerlich. Andererseits ist der Gesetzgeber auch zu verstehen: so vereinzelt wie immer dargestellt scheinen die „schwarzen Schafe“ nicht über die Weide zu springen. Augenscheinlich gibt es doch wohl so einige. Und dass eben diese Bösewichte vom Gesetzgeber eliminiert werden sollen – warum eigentlich nicht? Denn das kommt doch letzten Endes uns allen – den Steuerzahlern – zugute. Denn was an steuerlichen und anderen Abgaben von denen gezahlt wird, die zahlungspflichtig sind, muss nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Dennoch bin ich da durchaus nicht ganz einig mit mir selbst. Einerseits bin ich für schärfere Kontrollen, um eben jene schwarzen Schafe zu enttarnen. Andererseits stellt sich mir die Frage, warum der Unternehmer – auch der ehrliche – finanziell noch zusätzlich für die Installation der Kontrollmöglickeiten aufkommen soll.
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