Archiv für die Kategorie „Gastronomie“
Registrierkasse XE-A213 von SHARP als Gastrokasse
Die Registrierkasse XE-A213 von SHARP wurde von der Firma Sharp speziell für den Einsatz in unterschiedlichsten Restaurants und der anspruchsvollen Schnellgastronomie entwickelt. Auf Grund der einfachen Führung bei der Programmierung, die in der Bedieneranzeige angezeigt wird, soll das Arbeiten mit der Kasse einfach und intuitiv zu bewerkstelligen sein.
Die Verwaltung innerhalb der Registrierkasse von bis zu 25 Bedienern erfolgt bei der Registrierkasse XE-A213 von Sharp über eine Codeeingabe oder auch mit Kellnerschlüssel. Die Kasse bietet den Zugriff auf bis zu 99 Warengruppen und 1.200 Artikel, von denen zur einfacheren Bedienung der Kasse 70 Stück über Artikel Direkttasten gebucht werden können. Weiterhin können über die Registrierkasse auch offene Preiseingaben gemacht werden. Damit bekommt man die Möglichkeit, auf einfache Art Rabatt- oder Sonderaktionen durch zu führen. Für den Betrieb in größeren Restaurants bietet die Registrierkasse XE-A213 von Sharp eine Tischfunktion für die Verwaltung von bis zu 50 Tischen.
Die Registrierkasse XE-A213 von SHARP stellt zur Auswertung der Umsatzdaten vielfältige Berichte zur Kontrolle von Artikel- und Warengruppenverkäufen täglich und monatlich zur Verfügung. Der durchaus schnelle Thermodrucker für Thermorollen mit einer Breite von 58 mm kann alphanumerische Kassenbons mit 6-zeiligem Logo ausdrucken, mit denen jeder Verkauf an der Kasse schnell dokumentiert wird. Auch ein detaillierter Rechnungsdruck ist möglich.
Die Registrierkasse hat eine 2-zeilige Anzeige mit jeweils 16 Stellen und verfügt ebenfalls über eine Kundenanzeige. Die fest integrierte Geldschublade der Registrierkasse hat 5 Geldscheinfächer und 8 Hartgeldfächer und bietet somit ausreichend Platz für verschiedene Scheine und Münzen.
Die Umsatzdaten werden in einem internen Speicher der Registrierkassen gespeichert, der über 3 Mignon Batterien einen Speicherschutz bei Stromausfall bietet, normalerweise arbeitet die Registrierkasse im Netzbetrieb.
Die Registrierkasse XE-A213 von SHARP stellt eine Vielzahl von Management Berichten zur Auswertung zur Verfügung, darunter Tages- und Monatsbericht über den Umsatz, Abrechnung pro Bediener, Stundenbericht, Artikelbericht, Umsatzbericht pro Warengruppe und allgemeiner Umsatzbericht.
Die Abmessungen der Registrierkassen XE-A213 von SHARP sind mit Breite 31,1 cm Tiefe 42,9 cm Höhe 36,4 cm nicht allzu ausladend, das Gewicht der Kassen liegt bei 12,5 kg.
Fazit:
Die Registrierkasse XE-A213 von SHARP bietet die meisten der in der modernen Gastronomie heute gebräuchlichen Funktionen und einen mittleren Umfang an speicherbaren Warengruppen und Artikeln. Von der Bedienung her ist sie zwar nicht die Spitze der Technik, aber für den Preis, zu dem diese Registrierkassen erhältlich sind, ist der Leistungsumfang durchaus akzeptabel. Empfehlenswert ist die Kasse vor allem für mittelgroße Betriebe, die auf besonderes Design oder Touch Screen keinen Wert legen, sondern eine einigermaßen solide Registrierkasse zu einem kleinen Preis erwerben wollen.
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Registrierkasse im Restaurant
Aus der Gastronomie gibt so viel zu berichten. Darum schreibe ich jetzt noch einen Beitrag dazu. Einige Kilometer außerhalb meines Wohnortes gibt es eine Gaststätte, da könnte ich mich nicht entscheiden, ob da viel los ist oder nicht. Viele Autos sehe ich dort selten vor der Tür stehen. Andererseits existiert dieses Restaurant schon seit vielen Jahrzehnten, das muss ja auch irgendwoher kommen. Also gehe ich mal davon aus, dass das Geschäft durchaus läuft. Da das Restaurant an einer gut befahrenen Bundesstraße liegt, wird es sicher auch von vielen Menschen bemerkt. Und sicher bekomme ich gar nicht mit, was in der Mittagszeit dort los ist. Aber mir ist bekannt, dass so mancher dorthin zu einer Geburtstagsfeier einlädt. Ich weiß, dass einmal jemand dorthin zum Brunch eingeladen hatte, jemand anderes lud zum Grünkohlessen ein. Beide Anlässe fanden zum jeweiligen Geburtstag statt. Und die Gäste waren jeweils sehr begeistert. Jedenfalls frage ich mich oft, wie Restaurants, die so weit weg sind, jahrelang oder gar jahrzehntelang bestehen können. Das muss dann an der guten Küche liegen, die dann wahrscheinlich mit der räumlichen Ausstattung ein stimmiges Bild abgibt. Die Ausstattung sollte natürlich immer aktuell und dem Konzept angepasst sein. So ist es nötig, dass regelmäßig so etwas wie renoviert oder erneuert wird. Diese Investitionen lohnen sich aber, weil die Gäste sich dann meist auch wohl fühlen. Allerdings ist auch auf die technische Ausstattung zu achten. In der Küche sollten moderne Elektrogeräte vorhanden sein, schon um Energiekosten zu sparen. Auch die sanitären Anlagen erfordern eine gewisse Moderne und auf jeden Fall Hygiene. Doch was auch nicht zu vernachlässigen ist, ist die Kasse. Je nach Größe des Restaurants kann ein Kassensystem nötig sein, das viele Bereiche des Betriebes verbindet. Viele Restaurants kommen aber auch mit einer herkömmlichen Registrierkasse aus. An die Registrierkasse kann durchaus ein Kartenlesegerät angeschlossen werden, welches die bargeldlose Zahlung unterstützt. Es könnte auch ein Scanner angebracht werden, der wird in der Gastronomie aber eher nicht benötigt, glaube ich. Inwiefern an einer Registrierkasse weitere Zubehörteile angeschlossen werden können, weiß ich nicht. Aber so manche Notwendigkeit könnte im Laufe der Zeit dazu führen, dass Kassenhersteller auch Erweiterungen für Registrierkassen entwickeln. Da nicht jedes Restaurant expandieren kann, wird dem Grunde nach so mancher Bedarf aus Platzgründen bei der Registrierkasse bleiben. Doch kann ich mir vorstellen, dass Ergänzungen bei der Kassensoftware oder bei Zubehörteilen nötig werden. Wie weit die Entwicklung seitens der Kassenhersteller da ist, weiß ich nicht. Aber es kann durchaus Sinn machen, die Entwicklungsabteilung mit entsprechenden Überlegungen zu beauftragen.
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neue Ansprüche an Registrierkassen
Auf Ministeriumsebene ist geplant, durch eine Veränderung der Abgabenordnung die Pflichten von Unternehmen gegenüber den Finanzbehörden zu verschärfen. Und zwar soll es verpflichtend für den Unternehmer sein, dass er seine Registrierkassen nachrüstet in Bezug auf eine zusätzliche elektronische Speicherung der täglichen Umsätze. Außerdem sollen die Registrierkassen und Kassensysteme mit einer zusätzlichen gesonderten elektronischen Datenablage versehen werden. Selbige soll dann durch eine sogenannte Kassen Nachschau für die Finanzbehörden für außerordentliche Prüfungen zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzämter sollen während der Geschäftszeiten ohne weitere Ankündigung zur Prüfung berechtigt werden. Diese Rechtsänderung soll ermöglichen, dass bisher an Registrierkassen mögliche Manipulationen vermieden werden sollen beziehungsweise erkennbarer sein sollen. Die technische Umrüstung der Kassen soll von den Unternehmen getragen werden. Dass das nicht wirklich auf Gegenliebe stößt, leuchtet ein. Denn wer möchte schon die Wünsche und Vorgaben anderer finanzieren. Zumal die meisten Unternehmer sich wahrscheinlich nichts vorzuwerfen haben ist der Ärger über die Finanzierungsauflage umso größer. Vielleicht hat auch kürzlich erst so mancher Gastronom, Hotelier oder Einzelhändler in neue Registrierkassen, Kassensysteme oder in eine neue Kasse investiert, wobei die rechtlichen Planungen noch nicht bekannt waren. Wenn dann nachgerüstet oder erneut in neue Anlagen investiert werden soll, ist das durchaus ärgerlich. Andererseits ist der Gesetzgeber auch zu verstehen: so vereinzelt wie immer dargestellt scheinen die „schwarzen Schafe“ nicht über die Weide zu springen. Augenscheinlich gibt es doch wohl so einige. Und dass eben diese Bösewichte vom Gesetzgeber eliminiert werden sollen – warum eigentlich nicht? Denn das kommt doch letzten Endes uns allen – den Steuerzahlern – zugute. Denn was an steuerlichen und anderen Abgaben von denen gezahlt wird, die zahlungspflichtig sind, muss nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Dennoch bin ich da durchaus nicht ganz einig mit mir selbst. Einerseits bin ich für schärfere Kontrollen, um eben jene schwarzen Schafe zu enttarnen. Andererseits stellt sich mir die Frage, warum der Unternehmer – auch der ehrliche – finanziell noch zusätzlich für die Installation der Kontrollmöglickeiten aufkommen soll.
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